Wie müssen NGOs bei Unternehmenskooperationen vorgehen?
Wenn zwei vermeintlich fremde Welten aufeinandertreffen, braucht es einen guten Fahrplan – sowohl für die Organisation als auch für das Unternehmen. Vor- und Nachteile und die unterschiedlichsten Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Kooperation müssen in den Blick genommen werden. Eine sehr genaue Prüfung der Bindung lohnt sich, damit am Ende für beide Partner – und für das gemeinsame Projekt – Gutes entstehen kann.
Greenwashing, einmalige Werbemöglichkeiten, Erschließung neuer Zielgruppen, Instrumentalisierung, Imageboost, Verlust von Glaubwürdigkeit: Beim Schlagwort Unternehmenskooperation kommen Fundraiserinnen und Fundraisern schnell solche Begriffe in den Sinn. Und natürlich soll die Kooperation, die die Organisation eingeht, im Rückblick nur die aufgezählten positiven Aspekte beinhalten. Daher sollten Fundraiser sehr kleinteilig starten, wenn sie sich die Frage stellen, welcher Kooperationspartner für die eigene Organisation möglich wäre. In einem ersten Schritt wird geprüft, mit welchen Unternehmen es thematische Berührungspunkte geben könnte. Das Herauskristallisieren der Gemeinsamkeit schafft eine Basis, und möglicherweise bringt die thematische Gemeinsamkeit auch gleich einen gemeinsamen regionalen Bezug mit sich. Parallel wird geprüft, mit welchen Personen, die in Unternehmen wichtige Positionen innehaben, bereits Kontakt besteht. Es sind und bleiben immer Personen, die entscheiden. Wenn also die von der Organisation überzeugte Privatspenderin CEO eines Unternehmens ist, könnte die Kooperation ein nächster Schritt sein.
Compliance-Aspekte sorgfältig prüfen
Danach werden Unternehmenswerte und -ziele unter die Lupe genommen. Diese sollten zum größten Teil mit denen der eigenen Organisation übereinstimmen. Die langfristigen Ziele der NGO müssen mit den Werten und dem Geschäftsmodell des Unternehmens vereinbar sein, um einen Interessenkonflikt zu vermeiden. Hier sollten keine Kompromisse eingegangen werden. Das Fundament der Zusammenarbeit darf keinesfalls wackelig sein. Reputationsschäden gilt es zu vermeiden. Ist das Unternehmen nicht an ethischen Standards und Nachhaltigkeit interessiert, kann das schnell ein erster Aufhänger für Negativpresse sein.
Die Klärung der rechtlichen und ethischen Grundlage für die Kooperation und die Berücksichtigung interner Vorgaben ist wohl der Punkt, der am meisten Zeit in Anspruch nehmen kann. Ein strukturiertes Compliance-Management hilft, Risiken zu identifizieren und zu minimieren und Schaden von der Organisation abzuwenden.
Gesetzliche Vorschriften müssen unbedingt eingehalten werden. Ein sehr anschauliches Beispiel ist hier der Datenschutz: Wenn personenbezogene Daten zwischen dem Unternehmen und der NGO aus getauscht werden, dann nur unter Beachtung der Datenschutzgesetze. Eine Vertraulichkeitsklausel kann zudem notwendig sein, um zu verhindern, dass sensible Informationen während oder nach der Kooperation an Dritte weitergegeben wer den. Hier braucht es also ganz klare Vereinbarungen, wie all diese geteilten Informationen zu schützen sind.
Nicht an kompetenter (Rechts-)Beratung sparen
Weiterhin gilt es zu klären, welche Besonderheiten in Bezug auf die Gemeinnützigkeit oder die steuerlichen Vorteile der Organisation bei der Kooperation zu berücksichtigen sind. Welche Fragen müssen in Sachen Korruptionsprävention gestellt werden, damit die Organisation ihre Unabhängigkeit bewahrt und nicht in eine korrupte Beziehung mit dem Unternehmen tritt? An kompetenter Beratung sollte in diesem Feld nicht gespart werden.
Auch die Berichterstattung und Kontrolle ist ein wesentlicher Teilaspekt für eine reibungslose Zusammenarbeit: Eine regelmäßige und transparente Berichterstattung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Kooperation den gesetzlichen Vorgaben und den festgelegten Zielen entspricht. Die Wirkung der Zusammenarbeit sollte überwacht und die Erreichung der gemeinsamen Ziele dokumentiert und kommuniziert werden. Dabei ist es ratsam, all das in einem Kooperationsvertrag, der den Gegenstand der Zusammenarbeit, die jeweiligen Rechte, Pflichten und Leistungen festhält, zu verankern. Unternehmenskooperationen sind aufgrund der notwendigen sorgfältigen Prüfung ein Instrument, die einen langen Atem und viel Vorlauf brauchen. Jede Unternehmenskooperation ist individuell und bietet immer wieder aufs Neue ein spannen des Lern- und Entwicklungsfeld. Und wie in jeder guten Partnerschaft ist es auch hier wichtig, flexibel und anpassungsfähig zu bleiben und Herausforderungen reflektiert zu begegnen.
Gemeinsam ist vieles möglich
Doch verbinden sich Werte und Ziele von Organisation und Unternehmen, werden Partner zu Freunden mit gemeinsamem Fokus, können wunderbare Synergien und ungeahnte Möglichkeiten für alle Beteiligten entstehen. Durch die Kommunikation der Zusammenarbeit können etwa die Bekanntheit der Organisation und des Unternehmens gesteigert werden. Das gemeinsame gesellschaftliche Engagement schafft für bei de Parteien zudem den Zugang zu ganz neuen Zielgruppen. Spannende Netzwerke, die sich ins besondere im Großspenden-Fundraising auszahlen, können aufgebaut werden.
Ist ein gut geplanter Anfang erst einmal gemacht, ist vieles vorstell- und machbar. Daher: Welches Unternehmen könnte gut zu Ihrer Organisation passen?
Dieser Text ist zuerst erschienen im Fundraising Magazin 2/2025 (S. 30/31)
